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Was ein Haus in Zukunft wirklich wert ist,
hängt von der Farbe ab.

Der Energieausweis.
Alles im grünen Bereich?

Sie finden uns auf der HanseBau / Bremer Altbautage 2011 in  Halle 6 Stand C 32  vom 21.-23.01.2011

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03.01.2011

Zum 1. März 2011 ergeben sich Änderungen in den wohnwirtschaftlichen Programmen der KfW

Energieeffizient Sanieren - Kredit und Investitionszuschuss (Programm-Nr. 151/152 und 430):  Wiedereinführung der Förderung von Einzelmaßnahmen

Mit der Wiedereinführung der Förderung hocheffizienter Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Heizungs- und Lüftungstechnik) zum 01.03.2011 wird eine schrittweise energetische Modernisierung ermöglicht. In diesem Zusammenhang werden die technischen Anforderungen künftig im Durchschnitt um etwa 20 % erhöht.

Bisher bezogen sich die technischen Mindestanforderungen bei den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Außenwand und Kellerdecke) auf den Wärmedurchgangswiderstand („R-Wert“) des neu aufzubringenden Dämmstoffes. Bereits vorhandene Bauteile blieben dabei unberücksichtigt. Ab dem 01.03.2011 wird das Berechnungsverfahren umgestellt.

Entscheidend für die Förderung ist die Einhaltung des von der KfW vorgegebenen  Wärmedurchgangskoeffizienten („U-Wert“) für das gesamte Bauteil inkl. der neu aufzubringenden Dämmung. Damit ist bei Bauteilen mit guter bis sehr guter Dämmung ggf. eine geringere zusätzliche Dämmung als bisher erforderlich.

Im Sinne der Qualitätssicherung und zur Unterstützung eines ganzheitlichen Konzepts für eine energetische Gebäudesanierung verbindet die KfW diese höheren Anforderungen mit der Einbindung von Sachverständigen bei den Einzelmaßnahmen (analog der Vorgehensweise beim KfW-Effizienzhaus).

 

Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung (Programm-Nr. 431): Baubegleitungszuschuß bereits ab einer Einzelmaßnahme

Zur Unterstützung der höheren Anforderungen und Qualitätssicherung wird die Sonderförderung im Baubegleitungszuschuss durch die KfW dahin gehend geöffnet, dass jetzt jede durchzuführende Maßnahme gefördert wird. Bislang war die Förderung erst ab zwei Einzelmaßnahmen möglich.

 

13.12.2010

dena-Studie: Mehrfamilienhäuser können warmmietenneutral saniert werden

Die energetische Sanierung von Mehrfamilienhäusern rechnet sich - sowohl für Vermieter als auch für Mieter. Das ist das Ergebnis einer Studie der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena). Demnach kann der Energiebedarf bei Gebäuden, die ohnehin saniert werden müssen, ohne Mehrbelastungen für Mieter oder Vermieter um bis zu 75 Prozent gesenkt werden. Selbst eine Einsparung von 80 Prozent, was den Klimaschutzzielen der Bundesregierung für 2050 entspricht, würde nur eine geringe Mieterhöhung nach sich ziehen. Steigen die Energiepreise weiter an, ist auch diese Variante warmmietenneutral. Die Studie basiert auf dem dena-Modellprojekt “Niedrigenergiehaus im Bestand”, in dem rund 350 Wohngebäude hocheffizient saniert wurden.   weiterlesen unter dena

 

Oktober 2010

Dämmung auf der Grundstücksgrenze - Nachbar kann kein Veto einlegen

Während einige Bundesländer bezüglich der Fassadendämmung von Häusern, die auf der Grundstücksgrenze stehen, noch keine gesetzliche Entscheidung getroffen haben, wie in einem solchen Fall zu verfahren ist, hat das Land Bremen bereits gehandelt. Mit der Schaffung des Paragraphen 24a des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch wurden die Möglichkeiten sanierungswilliger Bauherren für eine geringfügige Überbauung des Nachbargrundstücks verbessert. Das teilte der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa mit. Demnach kann ein Hauseigentümer auch ohne Zustimmung des Nachbarn Maßnahmen zur Wärmedämmung an der Außenwand vornehmen.    Quelle: Weserkurier

 

24.08.2010

Die KfW Bankengruppe wird zum 01.09.2010 wichtige Programmteile bei der Förderung energetischer Sanierung einstellen

 

Einzelmaßnahmen werden nicht mehr gefördert

 

Im Programm „Energieeffizient Sanieren Einzelmaßnahmen“ (Programm-Nr. 152/430) wurden bisher neben der Komplettsanierung auch Einzelmaßnahmen gefördert. Darunter fielen Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch und auch Lüftungseinbau bei Miet- und Eigentumswohnungen sowie Wohngebäuden.

 

Ab 01.09.2010 fällt die Förderung von Einzelmaßnahmen in diesem Programm weg.

 

Die bislang im Programm “Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen” förderfähigen Maßnahmen ,können jedoch  im Programm “Wohnraum Modernisieren” (Programm-Nr.: 141) zu den dort geltenden Programmbestimmungen beantragt werden, allerdings zu deutlich schlechteren Konditionen.


Falls die Planung ihrer Maßnahmen bereits weit fortgeschritten ist,  sollten Sie bis spätestens 31.08.2010 Ihren Antrag einreichen, um noch die alten Förder-bedingungen nutzen zu können.

 

Das Förderangebot der KfW-Effizienzhäuser bleibt in beiden Varianten unverändert bestehen.

 

Auch Sonderförderungen werden gestrichen

 

Auch wesentliche Teile des Programms „Energieeffizient Sanieren – Sonder-förderung“ (Programm-Nr. 431) werden gestrichen. Betroffen davon ist die Förderung für Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung und zum Abbau von Nachtstromspeicherheizungen.

Die Förderung für die qualifizierte Baubegleitung wird weiterhin angeboten und ab dem 01.09.2010 eigenständig im Programm “Energieeffizient Sanieren – Sonder-förderung” (Programm-Nr.: 431) fortgeführt. Hier werden bis zu 50% der Kosten, die durch die Baubegleitung während der Sanierungsphase entstehen, übernommen (bis zu 2.000 Euro pro Antragsteller und Investitionsvorhaben).

 

Für die Antragstellung in der Sonderförderung (mit Ausnahme der qualifizierten Baubegleitung) gelten die veröffentlichten Regelungen zur Antragstellung, d. h. Anträge können noch bis einschließlich zum 30.11.2010 bei der KfW für die Maßnahmen gestellt werden, bei denen die Schlussrechnung bis zum 31.08.2010 (Rechnungsdatum) gestellt wurde.

 

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der KfW